Ihr Talent sinnvoll einsetzen !
Aufgabe
- Sicherstellung einer altersgerechten Pflege der akut erkrankten älteren Patienten
- Mitwirkung bei der klinischen Beurteilung und der Erstellung eines individuellen Pflegeplans
- Beitrag zum geriatrischen Ansatz, insbesondere zur standardisierten geriatrischen Beurteilung, in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team
- Überwachung des klinischen Zustands und Prävention altersbedingter Risiken
- Enge Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team
- Information und Begleitung der Familien/Angehörigen in einer vertrauensvollen Beziehung
- Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Pflegequalität HRS
Profil
- Sie sind ausgebildete(r) Krankenpfleger(in) und besitzen eine Zulassung, den Beruf im Großherzogtum Luxemburg ausüben zu dürfen
- Sie haben echtes Interesse an der Betreuung älterer Patienten
- Sie gehen einfühlsam und individuell auf die Bedürfnisse älterer Menschen und deren Umfeld ein
- Sie arbeiten effektiv in einem multidisziplinären Team und tragen zu einer reibungslosen Koordination der Pflege bei
- Sie zeichnen sich durch Sorgfalt, Organisationstalent und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein aus
- Sie verfügen über hervorragende soziale Kompetenzen und fühlen sich im Umgang mit Patienten und Kollegen sicher
- Sie zeigen Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse der Abteilung und an unterschiedliche klinische Situationen
- Sie sind sicher im Umgang mit EDV-Anwendungen
- Sie sprechen Luxemburgisch, Französisch und Deutsch
Praktische Informationen
Damit Sie in Luxemburg einen Gesundheitsberuf ausüben dürfen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
1) Die Anerkennung Ihres außerhalb Luxemburgs erworbenen Abschlusses durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend bzw. das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen bei Inhabern eines über das Abitur hinausgehenden Bildungsabschlusses
2) Anschließend die Beantragung der Zulassung zur Ausübung eines Gesundheitsberufs beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit
Fachkräfte der Allgemeinpflege und Hebammen unterliegen keinem Anerkennungsverfahren und können direkt eine Zulassung zur Ausübung eines Gesundheitsberufs beantragen.
Sofern Sie die entsprechenden Dokumente nicht bereits vorweisen können, raten wir Ihnen, die Antragsformalitäten in Bezug auf die Sie betreffenden Unterlagen einzuleiten, sobald Sie eine Bewerbung in Luxemburg planen, da die Ausstellung mehrere Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann.
Hier finden Sie sämtliche Informationen über die Anerkennungen / Berufsausübungszulassungen für Gesundheitsfachkräfte in Luxemburg:
https://guichet.public.lu/de/entreprises/creation-developpement/profession/autres-professions-liberales/profession-sante-reglementees.html

