Ihr Talent sinnvoll einsetzen !
Aufgabe
- Betreuung und Begleitung von Patienten im Alter von 13 bis 18 Jahren und oder deren Angehörigen
- Schnelle Erfassung der Problematik und Bedürfnisse von Menschen in Not (psychologische Diagnostik von psychiatrischen Störungen, sozialer oder familiärer Problematiken, sozialer Ausgrenzungen, Schulabsentismus)
- Fähigkeit klinisch-psychologische und testpsychologische Diagnostik selbstständig durchzuführen, einzuordnen und zu evaluieren
- Fähigkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die psychologisch-therapeutische Betreuung zu gewährleisten
- Austausch und Weitergabe der notwendigen Informationen an das interdisziplinäre Team
- Teilnahme an Teambesprechungen
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung eines Projekts der Psychologengruppe
Profil
- Sie verfügen über einen Abschluss als Psychologe/Psychologin und eine Zulassung zur Ausübung des Berufs im Großherzogtum Luxemburg
- Eine Ausbildung als Psychotherapeut/in mit systemischer Ausrichtung oder in kognitiver Verhaltenstherapie wird als Vorteil gesehen
- Kenntnisse von Psychopathologie bei Kindern und Jugendlichen
- Sicherer Umgang mit IT-Tools, psychometrischen Testverfahren und gute schriftliche Ausdrucksfähigkeiten
- Sie verfügen über ausgeprägte ethische Grundsätze und achten auf die Einhaltung des Berufskodexes
- Sie verfügen über ausgeprägte zwischenmenschliche Fähigkeiten, Situationsanalysefähigkeiten und ein handlungsorientiertes Verständnis von Verhaltensweisen
- Sie sind in der Lage, sich in ein Team zu integrieren, eng mit den verschiedenen Beteiligten zusammenzuarbeiten und dabei Flexibilität zu zeigen
- Sie sind in der Lage, Ihre Vorgehensweise zu hinterfragen und sich an die jeweiligen Problemstellungen anzupassen
- Sie verfügen über eine gute psychische Stabilität und können gut mit Stress umgehen
- Sie sind bereit sich weiterzubilden und ihre berufliche Praxis zu erweitern
- Sie beherrschen Deutsch, Englisch, Französisch, Luxemburgisch. Kenntnisse in weiteren Sprachen (Protugiesisch, Italienisch, Spanisch, slawische Sprachen usw.) gelten als Pluspunkt
Praktische Informationen
Der Berufs des Psychologen/ der Psychologin ist in Luxemburg nicht reglementiert. Eine Zulassung zur Berufsausübung ist nicht erforderlich. Sie müssen jedoch Ihren Abschluss als Psychologe beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen anerkennen lassen. Im Falle einer Einstellung werden wir dieses Dokument von Ihnen anfordern. Da die Bearbeitungszeiten manchmal lang sind, empfehlen wir Ihnen, den Antrag zu stellen, sobald Sie beabsichtigen, in Luxemburg zu arbeiten.
Ausnahmen: Bestimme Hochschulabschlüsse aus Belgien, den Niederlanden oder den baltischen Staaten werden in Luxemburg aufgrund eines Abkommens über die automatische Anerkennung von Hochschulqualifikationen automatisch anerkannt. Für diese Abschlüsse ist es daher nicht erforderlich, eine Eintragung in das Register zu beantragen.
Achtung!: Wenn Sie später den Beruf des Psychotherapeuten ausüben möchten, beachten Sie bitte, dass der Abschluss eines Masterstudiums in klinischer Psychologie vorgeschrieben ist.

