Pflegekraft - Abteilung Notaufnahme (M/W/D)

  • Unbefristeter Vertrag
  • Vollzeit
  • Berufserfahrung: keine Präferenz
  • Berufsausbildung, Berufsfachschule
  • Pflegekraft

Ihr Talent sinnvoll einsetzen !


Aufgabe

  • Den Empfang und die Betreuung der Patienten und ihrer Familien sicherstellen.
  • Patienten in Zusammenarbeit mit anderen Notfallbetreuern (Krankenpfleger, Ärzte, Patiententransport...) einrichten und überwachen.
  • Verwaltung der pflegebezogenen Aufgaben (Verwaltung und Überwachung des Materials, Verwaltung der Wäsche, Reinigungsprodukte, Essensbestellungen).
  • Verbesserung des Patientenempfangs, der Pflegequalität und der Anwendung von Protokollen, die speziell auf die Station zugeschnitten sind.
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesen
  • Übermittlung der Beobachtungen
  • Aktive Beteiligung an der Desinfektion und Dekontamination des Materials sowie der Pflege der Umgebung der Patienten. Sich an der Qualitätssicherung und der Prävention von nosokomialen Infektionen beteiligen.
  • Zu Projekten und zur Verbesserung der Pflege und Betreuung in der Notaufnahme beitragen.

Profil

  • Sie sind ausgebildete(r) Krankenpfleger(in) und besitzen eine Zulassung, den Beruf in Luxembourg ausüben zu dürfen
  • Sie verfügen über eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr
  • Sie verfügen über Teamgeist, sind gut organisiert und verantwortungsbewusst
  • Sie bringen Kompetenzen im Bereich der Pädagogik mit
  • Sie sind flexibel und anpassungsfähig
  • Sie sind bereit an der Schichtarbeit der Abteilung teilzunehmen
  • Gute technische und EDV Kenntnisse sind erforderlich
  • Sie sprechen Luxemburgisch, Französisch und Deutsch

Praktische Informationen

Damit Sie in Luxemburg einen Gesundheitsberuf ausüben dürfen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: 1) Die Anerkennung Ihres außerhalb Luxemburgs erworbenen Abschlusses durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend bzw. das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen bei Inhabern eines über das Abitur hinausgehenden Bildungsabschlusses 2) Anschließend die Beantragung der Zulassung zur Ausübung eines Gesundheitsberufs beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Fachkräfte der Allgemeinpflege und Hebammen unterliegen keinem Anerkennungsverfahren und können direkt eine Zulassung zur Ausübung eines Gesundheitsberufs beantragen. Sofern Sie die entsprechenden Dokumente nicht bereits vorweisen können, raten wir Ihnen, die Antragsformalitäten in Bezug auf die Sie betreffenden Unterlagen einzuleiten, sobald Sie eine Bewerbung in Luxemburg planen, da die Ausstellung mehrere Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann. Hier finden Sie sämtliche Informationen über die Anerkennungen / Berufsausübungszulassungen für Gesundheitsfachkräfte in Luxemburg: https://guichet.public.lu/de/entreprises/creation-developpement/profession/autres-professions-liberales/profession-sante-reglementees.html